In Deutschland wird derzeit eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im politischen Verfahren beraten. Ziel der geplanten Änderungen ist es, die Barrierefreiheit zu verbessern und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken.

Nach Einschätzung des Inklusionsbeirats der Bundesregierung besteht jedoch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Das Gremium kritisiert, dass der vorliegende Gesetzentwurf in zentralen Punkten hinter den Erwartungen zurückbleibt.

Insbesondere wird bemängelt, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, um Barrierefreiheit im Alltag wirksam umzusetzen. Zudem fehlen nach Ansicht des Inklusionsbeirats klare und durchsetzbare Mechanismen, um Diskriminierung konsequent zu verhindern und Verstöße angemessen zu sanktionieren.

Auch die Möglichkeiten, eigene Rechte rechtlich durchzusetzen, werden als unzureichend bewertet. Der Inklusionsbeirat fordert daher präzisere gesetzliche Regelungen, stärkere Kontrollinstrumente sowie eine Ausweitung der Rechte Betroffener.

Die Reform wird in den kommenden Wochen im Bundestag und Bundesrat weiter beraten.

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