Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat sich mit deutlicher Kritik zu den aktuellen Diskussionen über Reformen des Sozialstaats und mögliche Einsparungen im Bereich der Eingliederungshilfe geäußert. Nach Ansicht des Dachverbands dürfen notwendige Maßnahmen zur Entlastung öffentlicher Haushalte nicht dazu führen, dass die Rechte und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt werden.

Hintergrund der Stellungnahme ist die laufende Debatte über Sozialstaatsreformen sowie ein Beschlusspapier von Bundeskanzler Friedrich Merz und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 25. Juni 2026. Angesichts der angespannten Finanzlage vieler Kommunen wird über verschiedene Möglichkeiten zur Ausgabensenkung diskutiert.

Der Deutsche Behindertenrat erkennt an, dass Reformen angesichts der finanziellen Situation vieler Städte und Gemeinden notwendig sein können. Gleichzeitig betont der Verband, dass Einsparungen nicht zulasten der Eingliederungshilfe oder anderer Unterstützungsleistungen gehen dürfen, die Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.

Aus Sicht des DBR besteht die Gefahr, dass unter dem Schlagwort der Verwaltungsvereinfachung oder der Haushaltskonsolidierung bestehende Teilhaberechte schrittweise eingeschränkt werden könnten. Der Verband fordert deshalb, dass bei allen Reformvorhaben die gesetzlichen Ansprüche auf Teilhabe und Selbstbestimmung uneingeschränkt gewahrt bleiben.

Nach Auffassung des Deutschen Behindertenrats ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen kein freiwilliges Sozialangebot, sondern ein gesetzlich verankertes Recht. Deshalb müssten politische Entscheidungen sicherstellen, dass Unterstützungsleistungen auch künftig in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen und nicht aus finanziellen Gründen gekürzt werden.

Nach Auffassung des DBR sollten notwendige Reformen so gestaltet werden, dass sie sowohl die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen berücksichtigen als auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen dauerhaft schützen. Ziel müsse es sein, Verwaltungsabläufe zu verbessern, ohne dabei die Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe oder ein selbstbestimmtes Leben einzuschränken.

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